Die Jahreswende ist ein guter Zeitpunkt, um auf die wichtigsten Ereignisse des letzten Jahres zurückzublicken. Einige Meilensteine wären ohne dich als Kunden nicht möglich gewesen – wir danken dir für dein Feedback und deine Treue in 2016. Deshalb präsentieren wir dir die Gewinner der SnuffStore Championship auf dem Rabatt-Tablett und reduzieren "The Best of 2016" um 5%: Snuff and Chew the year 2016!
Das Jahr im Schnelldurchlauf
26. Februar: Der SnuffStore bekommt ein neues Gesicht verpasst, der Onlineshop geht mit überarbeitetem Design und neuen Funktionalitäten an den Start. Wir hoffen, dass dir der Umbau genauso viel Freude bereitet hat wie uns.
1. April: So plötzlich und unerwartet wie das Ergebnis der amerikanischen Präsidentschaftswahl im November kommt die Einführung der doppelten Alterskontrolle. Die neue Gesetzgebung zum Schutz unserer Jugend stellt jedoch nicht nur uns vor Herausforderungen: Die Änderungen sind für dich als Kunden nicht besonders komfortabel und bedeuten einen höheren Aufwand bei der Bestellabwicklung. Denn mit der Kontrolle der Ausweisdaten vor der Bestellung ist es nicht getan: Bei Übergabe des Paketes prüft der Versanddienstleister nun auch das Alter des Empfängers. Dies hat zur Folge, dass Packstationen als Lieferadresse nicht mehr möglich sind, was bei vielen Kunden zu Verärgerung und Missmut führt – verständlich. Wir hoffen jedoch, dass in der Zwischenzeit Alternativen zur Packstation gefunden werden konnten und wir dich als Kunden deshalb nicht verloren haben.
20. Mai: Das Tabakerzeugnisgesetz, eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, tritt im Mai in Kraft. Das Tabakerzeugnisgesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen TPD2 (RICHTLINIE 2014/40/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. April 2014). Diese Richtlinie regelt die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Mit dem Tabakerzeugnisgesetz wandelt Deutschland die TPD2 Richtlinie in ein nationales Gesetz um. Das Gesetz besagt für Kau- & Schnupftabak u.a. Folgendes:
- Änderung der Warnhinweise: eine Kombination von Bild und Text, die 65 % der Vorder- und Rückseite der Packung einnehmen muss.
- Die Auslobung von Produktbesonderheiten wird untersagt – betroffen sind u.a. Formulierungen wie "ohne Zusatzstoffe" oder "ohne Aromastoffe" etc.
- Im Bereich Kau- und Schnupftabak sind Aromen nach wie vor erlaubt, allerdings dürfen diese (wie bspw. enthaltene Früchte) weder abgebildet noch genannt werden. Daher werden sich zahlreiche Produktbezeichnungen ändern.
27. September: In der dritten SnuffStore Championship steht neben der Kategorie „Schnupftabak“ erstmalig auch die Kategorie „Kautabak“ zur Auswahl. Zahlreiche Liebhaber der rauchfreien Tabakware stimmen erneut ab und wählen ihre Favoriten aus dem Jahr 2016.
Alles in allem dürfen wir vom SnuffStore auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurückblicken und freuen uns auf das kommende Jahr mit dir!
Wir wünschen dir ein erfolgreiches, gesundes und erlebnisreiches Jahr 2017.
Dein SnuffStore-Team