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Neues Jugendschutzgesetz ab dem 1. April


Neues Jugendschutzgesetz ab dem 1. April

fsk_18Seit dem 1. April 2016 gibt es Änderungen im Jugendschutzgesetz (§10 Abs. 1 und 3). Die Gesetzgebung verlangt nun eine doppelte Alterskontrolle beim Online-Verkauf von E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakwaren. Davon ist leider auch der Schnupf- und Kautabak betroffen.

WICHTIGE INFORMATION: Das Jugendschutzgesetz betrifft ausschließlich Kunden, deren Anschrift in Deutschland ist sowie den Versand von Tabakwaren nach Deutschland! Kunden, die in Deutschland leben und keinen deutschen Ausweis bzw. keinen deutschen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) besitzen, senden uns bitte eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweises per E-Mail an zu. 

Nach § 10 Abs. 1 und 3 JSchG gilt ab 1.4.2016

Abs. 1: In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Abs. 3: Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

Die doppelte Alterskontrolle erfolgt im SnuffStore durch

(1) einen Perso-Check vor der Bestellung
(2) eine Ausweisprüfung durch den Versanddienstleister DHL.

(1) Perso-Check: Alle tabakhaltigen Artikel sind im SnuffStore entsprechend dem Mindestalter deklariert. Bei einer Bestellung von nikotinhaltigem Schnupf- und Kuatabak findet im Kunden-Account die Altersprüfung durch Personalausweis- oder Reisepassdaten statt. Die Prüfung muss nur einmal durchgeführt werden, die Verifikation wird in dem passwortgeschützten Account gespeichert.

(2) Altersprüfung über DHL: Auch bei der Übergabe des Paketes muss das Alter kontrolliert werden. Die DHL nimmt bei jeder Zustellung eine Prüfung des Ausweises vor und stellt somit die Volljährigkeit des Empfängers sicher. Empfangsberechtigt sind neben dem auf der Sendung angegebenen Empfänger der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte sowie Angehörige des Empfängers und andere auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.

WICHTIGER HINWEIS: Wegen der Altersprüfung können Pakete leider nicht mehr an den Nachbarn, an einen vereinbarten Ablageort, den Paketkasten oder die Packstation zugestellt werden. Die DHL bietet auf seiner Seite www.paket.de eine Alternative zur Packstation: Wenn du dich dort registrierst, erhältst du eine Postnummer und kannst dir eine DHL Filiale in deiner Nähe aussuchen, an die wir deine Pakete künftig liefern.

Schnupf- und Kautabak sind wegen ihres Nikotingehaltes Genussmittel für Erwachsene und dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Dass Tabakprodukten an Minderjährige nicht verkauft werden dürfen, ist im stationären Handel ja bereits seit Längerem Teil der Gesetzgebung. Im SnuffStore haben wir den Jugendschutz selbstverständlich auch vor dem 1. April beachtet und eine Alterskontrolle vor der Registrierung durchgeführt.

Die aktuellen Änderungen verlangen nun Maßnahmen und Mechanismen, die für den Kunden nicht besonders komfortabel sind und einen etwas höheren Aufwand bei der Bestellung bedeuten. Da uns der Schutz unserer Jugend jedoch sehr wichtig ist – und die Gesetzgebung dies auch verlangt – sind die neuen Maßnahmen leider notwendig. Wir geben unser Bestes, dir deinen Einkauf im SnuffStore weiterhin so einfach wie möglich zu gestalten! Weitere Informationen zur neuen Gesetzgebung und zur Umsetzung im SnuffStore findest du hier.

Wir freuen uns auf deine Bestellungen,
dein SnuffStore-Team

 

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