Jugendschutzgesetz
Seit dem 1. April 2016 gibt es neue Bestandteile des deutschen Jugendschutzgesetzes, die auch den Versandhandel betreffen. Die Gesetzgebung verlangt ab dem o.g. Zeitpunkt eine doppelte Alterskontrolle beim Online-Verkauf von E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakwaren.
Nach § 10 Abs. 1 und 3 JSchG gilt ab 1.4.2016:
Abs. 1: In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Abs. 3: Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
Die doppelte Alterskontrolle erfolgt im SnuffStore durch
(1) einen Perso-Check vor der Bestellung
(2) eine Ausweisprüfung durch den Versanddienstleister DHL.
Das Jugendschutzgesetz betrifft ausschließlich Kunden, deren Anschrift in Deutschland ist sowie den Versand von Tabakwaren nach Deutschland.
Da wir im SnuffStore den Jugendschutz unabhängig von der Gesetzgebung ernst nehmen, versenden wir Tabakwaren auch außerhalb Deutschlands nicht an minderjährige Personen.